Sie wollen eine Wohnung über einen Makler kaufen oder verkaufen? Oder Sie möchten Ihre Wohnung auf diesem Weg vermieten? Wenn es um das Vermakeln von Immobilien geht, beraten wir die Vertragsparteien eines Maklervertrages sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen sowie bei der Erstellung und Vermittlung von Miet- und Immobilienkaufverträgen.

Beim Kauf einer bereits errichteten Immobilie können Sie durch unsere Beratung Risiken vermeiden, die sich aus früherer Nutzung, den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben. Darüber hinaus prüfen wir für Sie Vertragswerke zur Finanzierung einer Immobilie, um Sie vor Schaden durch die Unterzeichnung zu schützen. Dazu zählen Verträge über die Kreditgewährung und -sicherung, Bürgschaften, Grundschulden und Forderungsabtretungen.

Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten:

  • Immobilienverkauf

  • Nutzung von Immobilien

  • Immobilienverwertung

  • Grundschulden

  • Forderungsabtretung

  • Mietrecht